Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuerst Produktgruppe und anwendbaren Rechtsakt bestimmen.
  • DPP-Daten müssen korrekt, vollständig und aktuell gehalten werden.
  • Offene, strukturierte und übertragbare Daten ohne Anbieterbindung einplanen.
01

Technische Grundanforderungen aus dem ESPR

Der Produktpass wird über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung verbunden. Daten sollen auf offenen Standards beruhen, interoperabel, je nach Anforderung maschinenlesbar, strukturiert, durchsuchbar und übertragbar sein.

Zugriff wird rollenbezogen geregelt. Verbraucher, Unternehmen, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden können je nach Produktgruppe unterschiedliche Informationen sehen.

02

Organisatorische Voraussetzungen

Unternehmen brauchen Datenverantwortliche, definierte Freigaben und einen Prozess für Korrekturen. Lieferanteninformationen müssen mit Quelle und Gültigkeit nachvollziehbar sein. Eine reine IT-Einführung ohne fachliche Zuständigkeiten greift zu kurz.

  • Betroffenheitsanalyse je Produktgruppe
  • Dateninventur und Lückenliste
  • Kennungs- und Granularitätskonzept
  • Rollen- und Zugriffsmatrix
  • Betriebs-, Sicherungs- und Exit-Konzept
03

EU-Register berücksichtigen

Das EU-DPP-Register ist seit Juli 2026 verfügbar. Es speichert Kennungen, Registrierungsdaten und Metadaten, nicht den vollständigen dezentralen Produktpass. Registrierung ist über Oberfläche oder API möglich.

FAQ

Häufige Fragen

Gilt der DPP bereits für jedes Produkt in der EU?

Nein. Der ESPR ist der Rahmen. Verpflichtungen entstehen für erfasste Produktgruppen durch die jeweiligen produktspezifischen Maßnahmen; bestimmte Batterien folgen bereits der Batterieverordnung.

Müssen Produktdaten vollständig im EU-Register gespeichert werden?

Nein. Nach Angaben der EU-Kommission bleibt der vollständige Pass dezentral; das Register führt insbesondere Kennungen, Registrierungsdaten und festgelegte Metadaten.

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Offizielle Quellen

Für rechtlich relevante Entscheidungen sind die geltenden Rechtsakte und offiziellen Veröffentlichungen maßgeblich.

Stand: 17. August 2026. Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung oder Konformitätsgarantie.

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Importieren Sie bestehende Daten, prüfen Sie die Vollständigkeit und veröffentlichen Sie freigegebene Versionen über eine stabile QR-Adresse.

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