Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuerst klären, ob Batterietyp und Kapazität in den Anwendungsbereich fallen.
  • Daten aus Entwicklung, Einkauf, Produktion und Lieferkette zusammenführen.
  • Öffentliche und zugriffsbeschränkte Informationen technisch trennen.
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1. Betroffenheit und Granularität bestimmen

Ordnen Sie Batterieart, Kapazität, Wirtschaftsakteur und Zeitpunkt des Inverkehrbringens ein. Die rechtliche Bewertung sollte dokumentiert und bei Unsicherheit fachlich geprüft werden.

Danach wird festgelegt, welche Informationen auf Modell-, Chargen- oder individueller Ebene geführt werden. Serien- und Chargenbezug beeinflussen Kennungen, Produktionsanbindung und Datenmenge.

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2. Dateninventur erstellen

Die Batterieverordnung nennt im Anhang XIII Informationen für den Pass. Je nach Zugriffsgruppe betreffen sie beispielsweise Identität und Kennzeichnung, technische Merkmale, Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, Leistung, Haltbarkeit und Informationen zur Lieferkette.

  • Datenfeld und Definition
  • Quellsystem oder Lieferant
  • verantwortliche Person
  • Granularität und Aktualisierungsrhythmus
  • Zugriffsgruppe und Nachweis
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3. Pilot technisch umsetzen

Erzeugen Sie für wenige repräsentative Batterien eindeutige Datensätze, prüfen Sie Validierungsregeln und veröffentlichen Sie eine freigegebene Version über einen stabilen Datenträger. Testen Sie den Abruf mit Mobilgeräten und die maschinelle Weitergabe über eine Schnittstelle.

Das seit Juli 2026 verfügbare EU-DPP-Register bietet auch eine Testumgebung. Die Registrierung und spätere Systemanbindung sollten deshalb Teil des Piloten sein.

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4. Betrieb statt Einmalprojekt planen

Ein Batteriepass lebt über Änderungen, Reparaturen und den Lebenszyklus. Definieren Sie, wer Daten ergänzen darf, wie neue Versionen freigegeben werden und wie Korrekturen nachvollziehbar bleiben.

FAQ

Häufige Fragen

Ab wann gilt der Batteriepass?

Die Batteriepasspflicht gilt nach Artikel 77 der Batterieverordnung ab 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. Die konkrete Betroffenheit sollte im Einzelfall geprüft werden.

Sind alle Batteriepassdaten öffentlich?

Nein. Die Verordnung unterscheidet Informationen nach Zugriffsgruppen. Die technische Lösung muss diese Rechte abbilden.

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Offizielle Quellen

Für rechtlich relevante Entscheidungen sind die geltenden Rechtsakte und offiziellen Veröffentlichungen maßgeblich.

Stand: 17. August 2026. Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung oder Konformitätsgarantie.

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Importieren Sie bestehende Daten, prüfen Sie die Vollständigkeit und veröffentlichen Sie freigegebene Versionen über eine stabile QR-Adresse.

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