# DPP-Pflicht und Fristen: Was 2026 wirklich feststeht

> Aktueller Überblick zu DPP-Fristen, Batteriepass ab Februar 2027 und den indikativen Zeitplänen des ESPR-Arbeitsplans.

- Kategorie: Regulierung
- Zuletzt fachlich geprüft: 17. August 2026
- Kanonische HTML-Version: https://dppready.de/de/wissen/dpp-pflicht-fristen

Nicht jedes im Arbeitsplan genannte Jahr ist ein Anwendungstermin. Unternehmen sollten zwischen geltender Verordnung, Annahme eines künftigen Rechtsakts und dessen späterer Anwendung unterscheiden.

## Kurz zusammengefasst

- 18. Februar 2027 ist eine konkrete Batteriepassfrist für bestimmte Batterien.
- Die Jahreszahlen des ESPR-Arbeitsplans bezeichnen indikative Annahmen von Maßnahmen.
- Produktspezifische Rechtsakte bestimmen Umfang, Anwendung und Übergang.

## Konkrete Frist für bestimmte Batterien

Nach der EU-Batterieverordnung benötigt ab 18. Februar 2027 jede LMT-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität über 2 kWh und Batterie für Elektrofahrzeuge grundsätzlich einen Batteriepass.


## Indikative Planung unter dem ESPR

Der Arbeitsplan nennt unter anderem 2026 für Eisen und Stahl, 2027 für Aluminium, Textilien/Bekleidung und Reifen, 2028 für Möbel sowie 2029 für Matratzen als indikative Jahre für die Annahme von Maßnahmen.

Diese Angaben sind keine pauschalen Marktzugangstermine. Erst der jeweilige Rechtsakt legt fest, welche Produkte betroffen sind, welche Daten gelten und ab wann die Anforderungen anzuwenden sind.


## Was Unternehmen jetzt tun sollten

Führen Sie ein Rechtskataster je Produktgruppe und prüfen Sie Änderungen regelmäßig. Parallel können stabile Kennungen, Datenverantwortung, Materialdaten und Nachweise bereits aufgebaut werden, weil sie unabhängig von einzelnen Feldlisten benötigt werden.


## Häufige Fragen

### Gibt es 2026 eine allgemeine DPP-Pflicht?

Nein. Es gibt produktspezifische Regelungen und Planungen. Eine pauschale Pflicht für sämtliche Produkte besteht nicht.

### Wie oft sollte die Fristenübersicht geprüft werden?

Mindestens bei neuen delegierten Rechtsakten und relevanten Durchführungsakten sowie regelmäßig im Projekt. Offizielle EU-Quellen sollten maßgeblich bleiben.

## Offizielle Quellen

- [EU-Batterieverordnung 2023/1542](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj)
- [ESPR-Arbeitsplan 2025–2030](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025DC0187)
- [EU-Verordnung 2024/1781 (ESPR)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj)

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung oder Konformitätsgarantie.
